Unsere AGB’s Büroservice & Alltagshelfer:      (Stand 01.03.2021)

  1. Der Auftragnehmer Seip-Solutions erbringt alle Büro- und Serviceleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Die jeweils gültige Fassung kann jederzeit vom Auftragnehmer angefordert werden.
  2. Der Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung erfolgt vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des mündlichen oder schriftlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
  3. Soweit der Auftragnehmer entgeltfreie Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden, ohne dass sich hieraus ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch oder Kündigungsrecht des Auftraggebers ergibt.
  4. Angebote des Auftragnehmers behalten, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer behält sich der Auftragnehmer vor.
  5. Der Abrechnungszeitraum beträgt je nach Laufzeit einen Monat. Wird eine Arbeitsleistung innerhalb einer Woche abgeschlossen, erfolgt eine Abrechnung sofort nach Beendigung des Auftrages. Die Bezahlung hierfür erfolgt sofort nach Erhalt der Rechnung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Für Mahnungen kann der Auftragnehmer eine Mahngebühr in Höhe von bis zu € 10,00 verlangen.
  6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  7. Wurden Arbeits-/Anwesenheitszeiten vereinbart, können diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Arbeits-/Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
  8. Mehraufwendungen, die über die geschuldete Leistung des Auftragnehmers hinausgehen und Mehraufwendungen, die durch Verzögerungen auf Seiten des Kunden veranlasst sind, werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
  9. Aufträge mit bestimmter Laufzeit enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Laufzeit für die das Auftragsverhältnis eingegangen wurde, oder mit der vollständigen Erbringung der Leistung.
  10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn
  •  der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen ganz oder auch nur teilweise im Verzug ist;
  • der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat;
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
  • der Auftraggeber sein Unternehmen auflöst, veräußert, verpachtet oder in Liquidation  tritt, stirbt oder handlungsunfähig wird;
  • der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis den Betreiber vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte.
  1. Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers das erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.
  2. Für Materialien, die durch Fremdeinwirkung, höhere Gewalt oder Einbruch verloren gehen oder beschädigt werden, ist die Haftung durch Seip-Solutions ausgeschlossen. Haftung und Schadensersatzansprüche gegenüber Seip-Solutions sind auf den Auftragswert beschränkt und grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Seip-Solutions zurück zuführen sind. Seip-Solutions haftet nicht bei höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Dienste und Leistungen von Seip-Solutions erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen im besonderen behördliche Anordnungen, Ausfall und Störungen von Kommunikationsnetzen. Die Haftung für fehlende oder beschädigte Materialien oder Unterlagen und der sich daraus ergebenden Auswirkung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
  3. Form und Inhalt der von Seip-Solutions erstellten Büro- und Sortierstruktur sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftrageber übernimmt die volle Verantwortung für die Zweckmäßigkeit und die Richtigkeit der Struktur.
  4. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 5.000 EUR.
  5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung auf Datenträger gespeichert werden. Die Firma Seip Solutions sichert absolute Diskretion gegenüber Dritten zu. Im Übrigen gelten die nach allgemeiner Rechtsauffassung geltenden Gesetze und Bestimmungen zum Datenschutz sowie über das Bank- und Geschäftsgeheimnis.
  6. Nach Leistungserfüllung werden dem Auftraggeber persönlich die Materialien und Aufzeichnungen übergeben.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Seip-Solutions, Maintal. Seip-Solutions kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Seip-Solutions und dem Kunden gilt ausschliesslich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  8. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise bzw. gesamte Aufhebung dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
  9. Seip-Solutions verpflichtet sich, über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sowohl während der Dauer der in Anspruch genommenen Dienstleistung als auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.
  10. Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.

Unsere AGB’s Hausverwaltung:      (Stand 01.03.2021)

Vorbemerkung
Die Firma Seip-Solutions widmet sich der Erfüllung von Hausverwaltungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.

§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundlage bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwaltervertrages. In der Regel wird der Verwaltervertrag für die Dauer von von ein bis fünf Jahren geschlossen. Er ist in der Regel kündbar mit vierteljährlicher Frist zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

§ 3 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Vorgabe des Verwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils am 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt – es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§ 4 Haftung
Die Haftung des Auftragsnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden.

§ 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der Sitz von Seip-Solutions, Maintal. Seip-Solutions kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Seip-Solutions und dem Kunden gilt ausschliesslich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 6 Wurden Arbeits-/Anwesenheitszeiten vereinbart, können diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Arbeits-/Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.